AUSZUG AUS UNSEREN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Allgemeines:
1.1. Abweichungen von diesen Verkaufsbedingungen, bedürfen unserer schriftlichen Anerkennung.
1.2. Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen sind für uns nur verbindlich, soweit wir sie bestätigen oder ihnen durch Übersendung der Ware nachkommen, mündliche Nebenabreden, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
1.3. Bei Verwendung der gelieferten Ware sind Schutzrechte Dritter zu beachten.

2. Lieferung:
2. 1. Soweit wir eigene Verpackung und Transportmaterial stellen, gelten unsere besonderen Verpackungsbedingungen.
Bei verspäteter Rückgabe (d.h. bei Überschreitung der üblichen Entladezeit ) von Ladegeräten behalten wir uns in jedem Fall vor, die uns entstandenen Kosten und Mieten dem Käufer in Rechnung
2.2. Solange der Käufer mit einer Verbindlichkeit im Rückstand ist, ruht unsere Lieferpflicht.
2.3. Bei Verspätung der Lieferung tritt erst nach setzen einer angemessenen Nachfrist der Verzug ein.


3. Berechnung:
3. 1 . Mangels abweichender Vereinbarungen verstehen sich unsere Lieferungsbedingungen ab Werk, ohne Verpackung.
3.2. Für die Berechnung gelten stets die am Tage der Lieferung gültigen Preise. Sind diese höher, als bei Vertragsabschluß, ist der Kunde berechtigt, innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung, vom Vertrag hinsichtlich der noch nicht abge­nommenen Mengen zurückzutreten.
3.3. Die Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer.
3.4. Bei etwa vereinbarter frachtfreier Lieferung haben die von uns genannten Preise die zur Zeit des Angebotes gültigen Fracht- und Nebengebühren zur Grundlage. Sie werden daher zu Gunsten oder zu Lasten des Auftragnehmers an veränderte Fracht und Nebengebührensätze für unsere Lieferung angepaßt, ohne daß dem Käufer insoweit ein Rücktrittsrecht zusteht.

4. Höhere Gewalt:
Fälle höherer Gewalt, als solche gelten die Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsfüh­rung nicht verhindert werden können, suspendieren die Ver­tragspflichten der Parteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung. Überschreiten sich daraus ergebende Verzögerungen den Zeitraum von sechs Wochen, so sind beide Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leis­tungsumfanges vom Vertrag zurückzutreten. Sonstige Ansprü­che bestehen nicht.

5. Zahlung:
5.1. Innerhalb 10 Tagen 2% Skonto, 30 Tagen netto.
5.2. Die Hereingabe von Wechseln bedarf unsere Zustimmung; de­ren Spesen und Kosten sowie die Gefahr für rechtzeitige Vorlegung und Protesterhebung gehen voll zu Lasten des Käufers.
5.3. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens Zinsen in Höhe der banküblichen Debetzinsen, mindestens 3% über dem jeweiligen Bundesbank-Diskontsatz, berechnet.
5.4. Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zah­lungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers sind wir unbeschadet unserer sonstigen Rechte befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen zu verlan­gen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen.
5.5. Nur unbestrittene oder rechtkräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Käufer zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung.

6. Versand:
6.1. Verladung und Versand erfolgen unversichert auf Gefahr des Empfängers.
6.2. Wir werden uns bemühen, hinsichtlich Versandart und Versandweg Wünsche und Interessen des Käufers zu berücksichtigen,
dadurch bedingte Mehrkosten - auch bei vereinbarter frachtfreier Lieferung gehen zu Lasten des Käufers.

7. Gewährleistung:
7.1. Alle Angaben über Eignung, Verarbeitung und Anwendung unserer Produkte, technische Beratung und sonstige Angaben er- folgen nach bestem Wissen, befreien den Käufer jedoch nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen.
7.2. Der Käufer hat die gelieferte Ware, soweit zumutbar auch durch eine Probeverarbeitung, bei Eingang auf Mängel bezüglich Beschaffenheit und Einsatzzweck hin unverzüglich zu untersuchen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt.
7.3. Beanstandungen werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von acht Tagen nach Eingang der Ware bei verborgenen Mängeln nach Ihrer Entdeckung, spätestens jedoch sechs Monate‚ nach Erhalt der Ware ,schriftlich unter Beifügung von Belegen erhoben werden.
7.4. Unsere Gewährleistungsverpflichtung beschränkt sich nach un­serer Wahl auf Ersatzlieferung, Wandlung, Minderung oder Nachbesserung. Beanstandete Ware darf nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis zurückgesandt werden..

8. Schadenersatz: Soweit gesetzlich zulässig, ist unsere Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, begrenzt auf den Rechnungswert unserer an dem schadensstiftenden Ereignis unmittelbar beteiligten Warenmenge. Dies gilt nicht, soweit wir nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit unbeschränkt haften Der Ersatz von Folgeschäden ist ausgeschlossen

9. Eigentumsvorbehalt:
9.1 Bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer bleiben die verkauften Waren unser Eigentum. Der Käufer ist befugt, über die gekaufte Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen.
9.2 Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Vermischung Ver­arbeitung Verbindung unserer Ware entste­henden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als der Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht beste­hen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rech­nungswerte dieser verarbeiteten Waren.
9.3. Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils (vgl.Ziff.9.2) zur Sicherung ab. Er ist ermächtigt, diese bis zum Widerruf oder zur Einstellung seiner Zahlungen an uns für unsere Rechnung einzuziehen. Zur Abtretung dieser Forderungen ist der Käufer auch nicht zum Zwecke der Forderungseinziehung im Wege des Factoring be­fugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Fac­tors begründet, die Gegenleistung in Höhe unseres Forde­rungsanteils solange unmittelbar an uns zu bewirken, als noch Forderungen unsererseits gegen den Käufer bestehen.
9.4. Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren und Forderungen sind uns vom Käufer unverzüglich mit eingeschriebenem Brief mitzuteilen.
9.5. Die Ausübung des Eigentumsvorbehalts bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag.
9.6. Die Waren und die an Ihrer Stelle tretenden Forderungen dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherung übereignet oder abgetreten werden.
9.7. Übersteigt der Wert der Sicherheiten unserer Forderungen um mehr als 20% so werden wir auf verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

10. Nachhaltigkeit:

Ethisches Verhalten und Nachhaltigkeit im Sinne von rechtlicher, ökonomischer, ökologischer und sozialer Verantwortung sind wesentliche Bestandteile der Unternehmenspolitik. Dazu gehören auch langfristige und vertrauensvolle Partnerschaften und das gesetzeskonforme Verhalten der Lieferanten. Die IGENO FAT GmbH bezieht bei Lieferanten weltweit Rohstoffe, Waren und Dienstleistungen, um mit innovativen Produkten und Leistungen den nachhaltigen Erfolg sowohl des Unternehmens als auch unserer Kunden zu sichern.

Aus diesem Grund ist die folgende Richtlinie zur Nachhaltigkeit für unsere Kunden und Lieferanten verbindlich: Leitfaden zur Nachhaltigkeit



Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Erfüllungsort für die Lieferung ist der jeweilige Abgangsort der Ware. Ist der Käufer Vollkauf­mann, so ist der Gerichtsstand Amtsgericht Nordhausen / Landgericht Mühlhausen/Thür. oder nach unserer Wahl ein allgemeiner Gerichts­stand.